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Elektro Hirblinger

"Solarspitzengesetz": Änderungen für PV-Besitzer

Das vom Bundestag beschlossene "Solar­spitzen­gesetz" sieht zahl­reiche Änderun­gen für PV-Besitzer vor. Das betrifft haupt­säch­lich die Ein­speise­ver­gütung zu Spitzen­zeiten und Smart Meter: So wird bei nega­tiven Strom­preisen für neue PV-Anlagen künftig keine Ein­speise­ver­gütung mehr aus­gezahlt und Smart Meter werden teurer.

Keine Einspeise­vergütung in sonnen­reichen Zeiten

Die Einspeisevergütung wird in Deutsch­land garan­tiert für 20 Jahre an Besitzer von PV-Anlagen aus­ge­zahlt, die ihren über­schüs­sigen Strom ins Netz ein­speisen. Zusam­men mit der steuer­lichen Ent­lastung haben diese finan­ziellen An­reize zu einem schnellen Aus­bau und so­mit zu einer großen Strom­leistung geführt, die 2024 erst­mals die Marke von 100 Giga­watt über­schritten hat. Nach­teil: Der selbst pro­du­zierte Solar­strom wurde jeder­zeit un­geregelt ins Netz ein­gespeist, einen Anreiz zur Speicherung von über­schüssigem Strom gab es nicht.

Das soll sich jetzt ändern. Mit der Novelle des EnWG wird es für neue PV-An­lagen keine Ein­speise­ver­gütung mehr geben, wenn der Strom­preis negativ ist, d. h. wenn die Strom­erzeugung den Strom­ver­brauch über­schreitet. Aller­dings werden diese Aus­fall­stunden am Ende der För­derungs­zeit zusam­men­gerech­net und an die 20 Jahre angehängt.

Die wichtigsten Regeln im Überblick

  • Nur für neue PV-Anlagen gilt ein Stopp der Ein­speise­ver­gütung bei negativen Strom­preisen
  • Die Stunden negativer Strom­preise werden am Ende der För­derungs­zeit zusammen­gezählt und an­gehängt.
  • Eine Direktvermarktung des Stromes ist jetz auch für kleine PV-Anlagen mög­lich.
  • Wer seinen Strom in einem Speicher zwischen­speichert, kann ihn zu einer anderen Zeit ins Netz ein­speisen und dafür Geld bekom­men.
  • Neue PV-Anlagen sollen inner­halb eines Jahres einen Smart Meter erhalten, bei bestehen­den Anlagen soll bis 2028 die Quote 50 % erreicht haben. So kann der Mess­stellen­betreiber PV-Anlagen in der Um­gebung ab­regeln, sofern ein Black­out durch über­schüssigen Strom droht.

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